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   ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07   

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ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07 (https://dejure.org/2008,30390)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07 (https://dejure.org/2008,30390)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 91 Ca 7826/07 (https://dejure.org/2008,30390)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Verurteilung zum Abschluss eines Tarifvertrages -

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07
    Es bestehen Zweifel, ob dieser Tarifvertrag mit Blick auf die Rechtsfolge seines § 1 hinreichend bestimmt ist (im Anschluss an BAG vom 5.7.2006 - 4 AZR 381/05 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Klageantrag den gesamten, nach der Vorstellung des Klägers erstrebten Vertragsinhalt erfasst (BAG vom 5.7.2006 - 4 AZR 381/05 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG unter Hinweis auf BGH 18. November 1993 - IX ZR 256/92 - NJW-RR 1994, 317).

    Der Streitfall unterscheidet sich hinsichtlich der Fassung der Klageanträge nicht wesentlich vom Fall des BAG vom 5.7.2006, aaO, in dem das BAG die dortigen Klageanträge zu Recht ebenfalls für zulässig gehalten hat.

    Nach zutreffender Auffassung des BAG (Urteil vom 5.7.2006, aaO m.w.N.) kann ein Vorvertrag nur dann rechtsverbindliche Wirkung entfalten, wenn der Inhalt des abzuschließenden Hauptvertrages hinreichend klar bestimmt ist.

    Auf die Frage, ob der als Vorvertrag zu qualifizierende TV-Meistbegünstigung seinerseits dem Formgebot des § 1 Abs. 2 TVG entsprechen muss (offen gelassen von BAG vom 5.7.2006, aaO), kommt es damit nicht an, denn nach der hier vertretenen Konstruktion ist der - formwirksam zustande gekommene - TV-Meistbegünstigung selbst der Vorvertrag, der als Anspruchsgrundlage für das klägerische Begehren allein in Betracht kommt.

    Unabhängig von der Rechtsnatur sowie auch der hinreichenden Bestimmtheit der Meistbegünstigungsklausel muss auf jeden Fall der verfassungskonform ausgelegte Inhalt des TV-Meistbegünstigung die von der Klägerin begehrte Rechtsfolge, und zwar hinsichtlich jeden Teils ihrer jeweiligen Klageanträge (vgl. BAG vom 5.7.2006, aaO) aussprechen.

    Insoweit dürften aber Vertrauensschutzaspekte (vgl. dazu BAG vom 5.7.2006, aaO) einer rückwirkenden Verurteilung entgegenstehen.

  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7827/07

    Zustimmung zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07
    Mit den Hilfsanträgen begehrt sie die Verurteilung der Beklagten zur Annahme bestimmter Teile von Inhalten des § 6 TV-L. Zeitgleich und mit identischen Anträgen hat die Klägerin die Beklagte des Parallelverfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 91 Ca 7827/07 in Anspruch genommen.

    Wegen weiterer Einzelheiten der Rechtsauffassungen der Beklagten wird auf den Schriftsatz vom 10.10.2007 (Bl. 247 ff d.A.) sowie den Schriftsatz vom 24.12.2007 (Bl. 346 ff d.A.) einschließlich des im Parallelverfahren 91 Ca 7827/07 eingereichten Rechtsgutachtens von Prof. Dr. O. E. K., dessen Inhalt sich die Beklagte zu eigen macht, verwiesen.

  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07
    Die Wertung, ein Tarifvertrag habe ausnahmsweise keinen Kompromisscharakter, setzt daher die Feststellung besonderer Umstände voraus, aus denen dies folgt (BAG vom 3.5.2006 - 4 AZR 795/05 - NZA 2006, S. 1125 ff (1127)).

    Die Wertung, ein Tarifvertrag habe ausnahmsweise keinen Kompromisscharakter, setzt daher die Feststellung besonderer Umstände voraus, aus denen dies folgt (BAG vom 3.5.2006 - 4 AZR 795/05 - NZA 2006, S, 1125 ff (1127); vgl. BAG vom 30.8.2000 - 4 AZR 563/99 - NZA 2001, S. 613 ff).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07
    Die verfassungsrechtlich zu beachtende Autonomie der TdL und der Gewerkschaften bei der Gestaltung der Tarifinhalte nach Art. 9 Abs. 3 GG wird im Streitfall ergänzt um die Besonderheiten des föderalen Aufbaus des Staates nach den Art. 70 ff GG und der daraus folgenden grundsätzlichen Personalhoheit der Länder (vgl. dazu Rieble/Klebeck, aaO, S. 74; ferner BVerfGE 93, S. 37 ff).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07
    Angemerkt sei ferner, dass die im Gutachten von H. insoweit herangezogene Entscheidung des BAG vom 23.1.2007 - 9 AZR 393/06 - (AP Nr. 8 zu § 2 ATG) zu einem Antrag auf Verurteilung zur Eingehung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages im Blockmodell ergangen ist.
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06

    Verringerungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07
    Anerkannt ist in der Rechtsprechung, dass auf Grund der seit 1.1.2002 in Kraft befindlichen Vorschrift des § 311a BGB auch die Verurteilung zur rückwirkenden Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages (dort ein Teilzeitvertrag) zulässig ist (BAG vom 8.5.2007 - 9 AZR 1112/06 - zitiert nach juris; BAG vom 27.4.2004 - 9 AZR 522/03 - AP Nr. 12 zu § 8 TzBfG).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07
    Die Wertung, ein Tarifvertrag habe ausnahmsweise keinen Kompromisscharakter, setzt daher die Feststellung besonderer Umstände voraus, aus denen dies folgt (BAG vom 3.5.2006 - 4 AZR 795/05 - NZA 2006, S, 1125 ff (1127); vgl. BAG vom 30.8.2000 - 4 AZR 563/99 - NZA 2001, S. 613 ff).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07
    Anerkannt ist in der Rechtsprechung, dass auf Grund der seit 1.1.2002 in Kraft befindlichen Vorschrift des § 311a BGB auch die Verurteilung zur rückwirkenden Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages (dort ein Teilzeitvertrag) zulässig ist (BAG vom 8.5.2007 - 9 AZR 1112/06 - zitiert nach juris; BAG vom 27.4.2004 - 9 AZR 522/03 - AP Nr. 12 zu § 8 TzBfG).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Klageantrag den gesamten, nach der Vorstellung des Klägers erstrebten Vertragsinhalt erfasst (BAG vom 5.7.2006 - 4 AZR 381/05 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG unter Hinweis auf BGH 18. November 1993 - IX ZR 256/92 - NJW-RR 1994, 317).
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07
    72 Soweit aus der Entscheidung des BAG vom 10.11.1982 (- 4 AZR 1203/79 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form) im Hinblick auf die Vereinbarkeit dynamischer Verweisungsklauseln mit höherrangigem Recht etwas anderes entnommen werden könnte, folgt die erkennende Kammer dem nicht.
  • LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03

    Angleichung der Beurlaubungsbezüge und des Weihnachtsgeldes an

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99

    Änderung tarifvertraglicher Betriebsrentendynamisierung

  • LAG Köln, 19.03.2007 - 12 Ta 41/07

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Eilantrags auf Unterlassung eines

  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7827/07

    Zustimmung zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

    Mit den Hilfsanträgen begehrt sie die Verurteilung der Beklagten zur Annahme bestimmter Teile von Inhalten des § 6 TV-L. Zeitgleich und mit identischen Anträgen hat die Klägerin die Beklagte des Parallelverfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 91 Ca 7826/07 in Anspruch genommen.
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